
Von Ingolf Reinsch
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Die Landestalsperrenverwaltung nahm nach der August-Flur 276 Schäden allein an der Wesenitz auf, die Mehrzahl in Ringenhain und Neukirch. So saßen am Mittwochabend vor allem Ringenhainer im Feuerwehrhaus Steinigtwolmsdorf, um sich über den Hochwasserschutz zu informieren. Die Neukircher Landtagsabgeordnete Patricia Wissel (CDU) hatte zum Bürgerforum eingeladen.
1. Neukirch wird durch einen Damm geschützt
Die Landestalsperrenverwaltung plant, im Neukircher Oberdorf einen Damm zu errichten – Kosten; rund 300000 Euro. Ab 2013 könnte gebaut werden, wenn die Landesdirektion Dresden zustimmt. Wassermassen sollen zurück gehalten und auf Überflutungsflächen geleitet werden. Neukirch und in der Folge Putzkau und Bischofswerda würden profitieren. Die Ringenhainer dagegen hätten nichts davon. Darauf wies ein Bürger hin: „Für uns kommt der Damm zu spät.“ Auch Neukirchs Bürgermeister Gottfried Krause (CDU) mahnte an, die Wesenitz als Ganzes zu sehen. Investitionen zum Hochwasserschutz in Neukirch müssten auch in ihrer Wirkung auf die oberhalb gelegenen Orte Ringenhain und Steinigtwolmsdorf betrachtet werden. Ausblick: Die in Neukirch geplanten Investitionen – außer dem Damm unter anderem der Bau von zwei Rückhaltebecken – sind notwendig. Sie ersetzen aber keine baulichen Maßnahmen in der Gemeinde Steinigtwolmsdorf.
2. Gemeinden arbeiten an Hochwasserkonzepten
Sachsens Gemeinden sind angehalten, Konzepte zum Hochwasserschutz zu erarbeiten. Die Zeit drängt, sagte Sebastian Fritze, Betriebsleiter Neiße-Spree der Landestalsperrenverwaltung Sachsen. Denn die derzeitigen Förderprogramme laufen nur noch bis 2013. Wie es danach weiter geht, ist noch nicht entschieden. Auch Steinigtwolmsdorf brauche Rückhaltebecken, um bei Stark-oder Dauerregen die Wassermassen von den umliegenden Bergen aufzufangen, ehe sie das Dorf erreichen, sagte ein Bürger. Dafür könne die brach liegende Ringenhainer Talsperre mit genutzt werden. Aber auch der Bau von Rückhaltebecken sei notwendig, sagen die Bürger. Diese Maßnahmen hätten aus fachlicher Sicht Sinn, sagt auch Sebastian Fritze. Allerdings ist für diesen Bereich nicht das Land, sondern die Gemeinde zuständig, die entsprechende Bauwerke finanzieren und unterhalten müsste. Steinigtwolmsdorf arbeitet an einem Hochwasserschutzkonzept. Inwiefern die Talsperre Ringenhain darin eingebunden werden kann, ist zu prüfen. Georg Richter, Leiter des Kreisumweltamtes, sagte gestern der SZ: „Sobald geklärt ist, dass das Stauvolumen der Talsperre für den Hochwasserschutz Sinn hat und die Staumauer in Ordnung ist, sind wir bereit, das Vorhaben fachlich zu begleiten.“ Denkbar wäre, die Talsperre als Trockenbecken zu sanieren, aber auch bei entsprechender Größe teilweise zu befüllen. Das würde zugleich ihren Wert für die Naherholung und den Naturschutz erhöhen. Entstanden war die Talsperre nicht für den Hochwasserschutz, sondern um Wasser für eine nahe Mühle zu stauen. Ausblick: Die Talsperre Ringenhain schlummert im Dornröschenschlaf. Ihre Zukunft ist ungewiss.
3. Böschungen können Ufermauern ersetzen
Für die Ufermauern sind die Anlieger zuständig. Viele von ihnen sind überfordert, die zerstörten Mauern instandzusetzen – auch in Ringenhain. Wo es die Breite im Gelände zulässt, gibt es jetzt ein Angebot des Freistaates, die Anlieger zu entlasten: Ufermauern können durch Böschungen ersetzt werden; die Kosten dafür trägt der Freistaat, sagte Eberhard Pötschke, Betriebsteilleiter bei der Landestalsperrenverwaltung. Allerdings müssten Grundstückseigentümer für die Böschung Land abgeben. Mitarbeiter der Landestalsperrenverwaltung haben die Grundstücke erfasst. Als Nächstes werden die Eigentümer angeschrieben. Ob sie auf den Vorschlag eingehen, bleibt ihnen überlassen. Eberhard Pötschke warnt vor allzu großen Hoffnungen: Auf Grund enger Bebauung kommen nicht allzu viele Grundstücke in Frage, um Ufermauern durch Böschungen zu ersetzen. Ausblick: Trotz dieses Angebotes werden viele auf ihrer beschädigten Ufermauer sitzen bleiben.
4. Hauseigentümer müssen vorsorgen
Wer am Fluss wohnt, muss Vorsorge treffen, sagt Sebastian Fritze. Für erste Maßnahmen sei es ratsam, eine Mindestmenge trockenen Sandes einzulagern und Sandsäcke bereit liegen zu haben. Überdies gibt es Firmen, auch in der Region, die Schutzvorrichtungen anbieten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen – fünf Meter im Ort, zehn Meter außerhalb – müssen eingehalten werden. Dort lagernde Gegenstände werden bei Hochwasser zum Treibgut, das Brückendurchlässe verstopfen kann. Ausblick: Die Eigenverantwortung der Flussanrainer nimmt zu. Auch weil Versicherungen immer seltener bereit sind, für diese Risiken Verträge abzuschließen.
Quelle: Sächsische Zeitung, 13. Mai 2011